Anmerkung
Das Maß der Tieferlegung reduziert sich um das Maß der werkseitigen Tieferlegung.
Es sind alle Räder-/Reifenkombinationen verwendbar, die von den Räderprüfstellen freigegeben sind. Die Auflagen im Rädergutachten bzw. der Räder-ABE sind einzuhalten, mit Ausnahme der Forderung nach Serienfahrwerk.