Anmerkung
Es sind alle Räder-/Reifenkombinationen verwendbar, die von den Räderprüfstellen freigegeben sind. Die Auflagen im Rädergutachten bzw. der Räder-ABE sind einzuhalten, mit Ausnahme der Forderung nach Serienfahrwerk.
Nur für Fahrzeuge mit Allradantrieb (4WD).